Youtube-Channel Magdeburg
* Wahlergebnisse Kommunalwahl
** Als Beispiel diente die Gemeinde Möser (Sitzung vom 11.02.2014)
*** Webseite Tosdr.org
Ein Kommentar von Steven Kollmorgen:
Der Youtube-Kanal der Stadt Magdeburg |
Dies liegt vor allem an schlechter Informationspolitik. In einigen Regionen Sachsen-Anhalts ist es für Bürger nur mit erheblichen Aufwand (Nachfragen, 4 Wochen Wartezeit, gar keine Veröffentlichung Online)** verbunden auch nur die Beschlüsse in ihrer vollständigen Form zu bekommen. Dies ist zumindest in der Landeshauptstadt Magdeburg nicht der Fall. Doch auch wenn sie sich gerne als IT-Standort und hochmodern gibt, geizt auch die Stadt mit Informationen.
Nun mag man behaupten, ein Mitschnitt der Sitzung müsste doch reichen. Dies trifft allerdings nicht zu, da derselbige ausschließlich auf einer Plattform angeboten wird, auf die die Stadt nur sehr beschränkt Zugriff hat, nämlich Youtube. Das im übrigen vom Serviceanbieter Tosdr.org als "ausreichend" (Class D)*** bewertet wird. Ein Grund dieser Wertung ist, dass es Youtube jederzeit erlaubt ist, das Video der Stadt zu sperren. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Stadt damit einverstanden ist. Somit ist es unsicher diese Plattform als einzige Veröffentlichungsquelle zu benutzen.
Die Sammlung der Niederschriften zu den Stadtratssitzungen |
Eine Lösung dessen wäre die Veröffentlichung des Mitschnittes auf der Webseite der Stadt sowie ohne Nachbearbeitung eines Drittanbieters. Denn der Service den Youtube oder MDCC hier bereitstellt, muss immer als Zusatz erkannt werden, aber nicht als offizielle Veröffentlichung der Stadt, denn das ist dieser Service nicht. Aufgrund der fehlenden Rechte, die der Verwaltung dabei eingeräumt werden. Auch sollte das Protokoll innerhalb von 48 Stunden dem Bürger zugänglich gemacht werden. Selbst mit stellenweise fehlenden Lektorat, da die Informationspflicht höher wiegt, als die Attraktivität des Textes.
Ebenso muss die allgemeine Ansicht, dass die Presse gleichzeitig die Öffentlichkeit ist, überdacht und verworfen werden. Denn das ist sie per Definition schon nicht. Somit sind Veröffentlichungen zu politischen Sitzungen und Entscheidungen Hoheitsaufgaben der jeweiligen Parlamente und ihrer Verwaltungen, nicht der Privatwirtschaft.
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